„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreihe Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ §1631.Abs.2 BGB

Dieses Recht ist eines der grundlegenden Kinderrechte in der Charta der Vereinten Nationen und damit auch in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch eingetragen. Seit dem Jahr 2000 gilt es in Deutschland.

Mehr als 80 % der Eltern lehnen körperliche Strafen ab .Der Rest hält Ohrfeigen, Klapse oder sogar Stockschläge für ein probates Erziehungsmittel. Oft sind solche Erziehungsmethoden über Generationen in der Familie weitergegeben worden, so daß die jungen Opfer auch bei Großeltern ,Onkels,Tanten nicht auf offene Ohren stoßen. Die Eltern reagieren oft aus Überforderung und Hilflosigkeit. Die Kindern sind danach agressiv,verschüchtert,rückzügig ,nässen ein oder zeigen sich anders verändert.

Es ist oft nicht einfach für Kinder sich zu diesem Thema zu öffnen und Eltern tun sich aus Schamgefühl ebenso schwer damit oder verleugnen es gänzlich.

Die Zahl der Anrufe in den Kinderschutzambulanzen hat durch besorgte Ärzte,Psychologen, Lehrer und Nachbarn in den letzten Jahren deutlich zugenommen .Hiermit wird deutlich,daß das Bewußtsein hierfür geschärft ist.

Wir als Kinderjugendpsychiater können mit Ihnen gemeinsam den Ursachen der Konfliktsituationen auf den Grund gehen und den Kindern und Ihren Familien individuelle Hilfestellungen bieten .Hierdurch kann es zu einer Entzerrung der Problematik kommen und Ihnen damit als Familie ein harmonischeres Miteinander ermöglichen.

In diesem Sinne: es gibt immer Alternativen!

Ihre Praxis Wunderkind Berlin